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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des U9 Fitness Pur

Stand: 13. 12. 2008

Rechte des Mitglieds

Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche, dem Training dienende Einrichtungen, während der offiziellen Öffnungszeiten des Clubs uneingeschränkt zu benutzen. Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung beziehungsweise durch Aushang bekannt gegeben. Das Mitbringen eigener Speisen ist untersagt.

Fälligkeit des Beitrags

Der im Vertrag bestimmte wöchentliche Beitrag ist im Vorhinein spätestens am Tag vor Beginn des zweiwöchentlichen Zeitraums per Lastschrift fällig. Der zu zahlende Gesamtbetrag für das Startpaket und der Beitrag vor Vertragsbeginn sind mit der Zahlung des ersten Beitrags fällig.

Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung der Beiträge für mehr als zwei Monate (beziehungsweise wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitgliedes nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Die Mahngebühren betragen 3,00 Euro je Mahnung. Eventuelle Rücklastschriften werden mit 9,00 Euro berechnet. Bei Bareinzahlung wird eine Gebühr von 2,50 Euro pro Zahlung erhoben.

Änderungen der Vertragsdaten sind dem Club unverzüglich mitzuteilen. Für die Änderung von Vertragsdaten und ähnlichem wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Die Folgekosten bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Mitglieds.

Bei vorzeitigem Ende der Vertragslaufzeit ist eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Ohne Abgabe der Mitgliedskarte ist keine Kündigung möglich. Endet das Vertragsverhältnis vor der vereinbarten Zeit, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Mitgliedschaftsdauer rückwirkend. Der Differenzausgleich erfolgt durch Nachzahlung gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste aufgrund einer kürzeren Laufzeit und dem entsprechend höheren Beitrag. Übernimmt eine Person den Vertrag und es kommt zu einer vorfristigen Kündigung, rückübertragen sich die Zahlungsverpflichtungen auf den ursprünglichen Vertragspartner.

Ausfallzeiten

Die schriftliche Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten zum Beispiel durch Schwangerschaft, Operationen oder ähnliches, entbindet das Mitglied nicht von den Vertragsverpflichtungen (Zahlung der zweiwöchentlichen Beiträge). Die Ausfallzeit wird jedoch kostenfrei an die Vertragserstlaufzeit bzw. an die jeweilige Verlängerung des Vertrages angehängt. Zeiträume unter einem Monat werden nicht berücksichtigt. Atteste mit zwingender zeitlicher Begrenzung müssen unverzüglich vorgelegt werden. Rückwirkend ausgestellte Atteste werden nicht anerkannt.

Beitragsanpassung

Die Beiträge enthalten die zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersätze. Bei einer gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst.

Verlust von Mitgliedskarten

Bei Verlust der Mitgliedskarte des U9 Fitness Pur ist das Mitglied verpflichtet, eine neue Mitgliedskarte codieren zu lassen. Hierfür wird eine Gebühr von 10,00 Euro fällig. Diese Gebühr wird ebenfalls bei Verlust des Spindschlüssels erhoben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weimar.

Schäppchen des Montats

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